Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) ist eine Publikation des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Sie definiert, welche Mittel und Gegenstände von den Krankenversicherungen in der Grundversicherung übernommen werden. Gemeint sind zum Beispiel Brillen und Kontaktlinsen, Verbände oder Messgeräte. Sie dienen für die Behandlung oder Untersuchung einer Krankheit oder ihrer Folgen.
Jugendlichen werden jährlich maximal 180.- CHF für Brillengläser oder Kontaktlinsen vergütet. Voraussetzung ist, dass das Brillenrezept von einem Augenarzt ausgestellt wurde (MiGeL Position 25.01.01.00.1).
Werden alle 2 Jahre 180.- CHF/Auge für Brillengläser, Kontaktlinsen oder Schutzgläser vergütet (MiGeL Position 25.02.01.00.1)
Werden alle 2 Jahre 270.- CHF/Auge für Kontaktlinsen vergütet
(MiGeL Position 25.02.02.00.1)
Werden 630.- CHF/Auge für Kontaktlinsen vergütet (ohne zeitliche Limitierung)
(MiGeL Position 25.02.03.00.1)